BeratungslehrerInnen an Tennengauer Pflichtschulen
Was sind BeratungslehrerInnen?
BeratungslehrerInnen sind speziell für ihre Tätigkeit ausgebildete LehrerInnen. Sie halten keinen Fachunterricht in den Klassen, sondern stehen SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen in Problemsituationen als BeraterInnen zur Verfügung.
Was können BeratungslehrerInnen leisten?
- Sie haben Zeit, sich auch über einen längeren Zeitraum mit einem einzelnen Kind bzw. Jugendlichen intensiver zu befassen.
- Sie beraten in Problemsituationen, die im Schulalltag auftreten: u.a. bei Lernstörungen, Verhaltensproblemen, Konflikten mit Mitschülern und Lehrern.
- Sie informieren, z.B. über Einrichtungen, die weiterhelfen können.
- Sie bewahren Stillschweigen und unterliegen der Schweigepflicht.
Wie werden BeratungslehrerInnen in Anspruch genommen?
- SchülerInnen können direkt mit dem/r BeratungslehrerIn in Kontakt aufnehmen
- Eltern oder LehrerInnen nehmen mit dem/der BeratungslehrerIn Kontakt auf